


Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege sowie Betreuungsdienste
Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege sowie Betreuungsdienste nach §45a SGB ab Pflegestufe 1 mit Abrechnung auch über die Pflegekasse.
Haushaltshilfe für Jedermann
Haushaltshilfe für Jedermannn, z. B. Fenster putzen, Wintergärten, Besorgungen, Wäschepflege, etc.