Wie geht das…

Wie geht das?

Wir, Clean-Service-Barsbüttel, übernehmen Dienstleistungen für den privaten Bereich. Haushaltshilfe, Hilfe im Alltag, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Betreuungsdienste. Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Reinigungsarbeiten inkl. Professionelle Fensterreinigung, Wäschepflege, Einkäufe, Nahrungsversorgung. Begleitung bei Arzt- und Friseurbesuchen oder ähnliches. Unterhaltung und Spaziergänge, wenn gewünscht.

Die Anerkennung eines Angebotes als Dienstleistungsunternehmen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) wurde uns vom Landesamt für soziale Dienste erteilt (Lizenz IDENT: 11001001LY/OO/OP/OQ).
Es handelt sich um ein Betreuungsangebot für Personen, die sich Unterstützung wünschen. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse den Großteil der Kosten.  Max. 131,00 € pro Monat, plus eventuelles Guthaben. Kosten die von der Pflegekasse nicht getragen werden, trägt der Kunde privat. Auch die Nutzung von Krankengeld (ab Pflegerad 2) ist möglich.

Alle Mitarbeiter der Firma Clean-Service-Barsbüttel, sind ordnungsgemäß angemeldet und werden übertariflich entlohnt. Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden entrichtet und Steuern abgeführt. Zur Qualitätssicherung finden Intern regelmäßig Schulungen (Hygienemaßnahmen, 1.Hilfe etc.) statt.

Der Umfang der Dienstleistung wird individuell besprochen. Es werden keine Verträge geschlossen. Jeder Kunde bleibt ungebunden. Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt monatlich nach detaillierter Rechnungsstellung. Ab dem 1.Januar 2025 beträgt die Vergütung 33,50 € / Std. Fensterreinigung wird pauschal nach Aufwand berechnet. Pro Einsatz entfallen 5 bzw.15 Minuten für die An- und Abfahrt. Es wird monatlich eine Fahrkostenpauschale von 5,50 € erhoben.

Die Einsätze werden, nach Möglichkeit, immer von derselben Mitarbeiterin durchgeführt. Clean-Service-Barsbüttel versucht, bei Ausfall der Mitarbeiterin, eine Vertretung zu stellen. Dieser Einsatz kann auch an einem anderen Tag und /oder zu einer anderen Uhrzeit erfolgen. Leider kann dies aber nicht garantiert werden. Nicht abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.

Wir bitten um Verständnis, das verursachte Bagatellschäden (zerbrochene Vase, oder ähnliches) nicht unserer Haftpflichtversicherung gemeldet werden können.

Stand Januar 2025

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